Schöffenwahl 2023

Informationen zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023
für die Amtsperiode 2024 bis 2028
In diesem Jahr werden wieder bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gewählt. Alle bayerischen Städte und Gemeinden melden den Amts- bzw. Landgerichten entsprechende Vorschlagslisten.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter und stehen damit grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld und Unschuld des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen.
Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.
Man muss nicht Rechtswissenschaften studiert haben, um Schöffin oder Schöffe zu werden!