Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer
Hier finden Sie ein Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer für ein Einfamilienhaus mit Grundstück. In das Beispiel fließen die im Einzelfall zahlreich möglichen Abweichungen nicht ein.
Hinweise und Begriffserklärungen
Äquivalenzzahl:
Die Äquivalenzzahlen sagen nichts darüber aus, wie wertvoll die Fläche ist. Sie bestimmen, in welchem Verhältnis die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude zueinander belastet werden. Die Äquivalenzzahlen sind staatlich vorgegeben, sie betragen für die Fläche des Grundstücks 0,04 Euro und für die Fläche des Gebäudes 0,50 Euro.
Hebesatz:
Für jede Kommune individuell gilt der Hebesatz, welcher in Unterschleißheim aktuell 280 % beträgt. Zur Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.
Grundsteuermesszahl:
Die Grundsteuermesszahl beträgt für Grundstücke und Nutzflächen 100 %. Für Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 % ermäßigt.
Grundsteuermessbetrag:
Bei einem bebauten Grundstück werden die Äquivalenzbeträge für den Grund und Boden sowie für die Gebäudeflächen mit den jeweiligen Grundsteuermesszahlen multipliziert und anschließend zu einem Grundsteuermessbetrag zusammengefasst.

Für das oben aufgeführte Beispiel ergibt sich somit ab 2025 eine jährliche Grundsteuer von jährlich 249,20 Euro.