Grundsteuerreform 2025
Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer erstmals nach der reformierten Gesetzgebung berechnet. Durch die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung werden in Bayern die Grundsteuerbeträge ab diesem Zeitpunkt von der Größe des Grundstücks und des Gebäudes abhängig gemacht. Der Wert ist nunmehr unerheblich.
Für die Umsetzung der neuen Reform sind Daten und Unterlagen der GrundstückseigentümerInnen vonnöten. In diesem Rahmen wird auf den 01.01.2022 eine Hauptfeststellung aller ca. sechs Millionen Grundstücke in Bayern durchgeführt. Bezüglich dieser Hauptfeststellung hat die Steuerverwaltung im April ein gesondertes Informationsschreiben versendet. Neben allgemeinen Informationen wurde auch eine Erklärungspflicht dargestellt. Diese Erklärungspflicht gilt für BürgerInnen, die am 01.01.2022 EigentümerIn/MiteigentümerIn eines Grundstücks waren.
Was ist zu tun?
Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis spätestens 30.04.2023 können die Grundsteuererklärungen elektronisch via ELSTER (www.elster.de) oder in Papierform mit dem amtlichen Vordruck abgegeben werden.
Den Vordruck finden Sie ab dem 01.07.2022 in Papierform im Foyer des Rathauses Unterschleißheim sowie beim Finanzamt oder digital unter www.grundsteuer.bayern.de.
Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist verpflichtend und damit fristgemäß durchzuführen.
Weitere Informationen oder Unterstützung
Ausführliche und vielseitige Informationen bezüglich der Grundsteuerreform, der Abgabe und der Bearbeitung der Grundsteuerbescheide sind auf der vom Landesamt für Steuern eingerichteten Homepage www.grundsteuer.bayern.de erhältlich.
Die Anwendung BayernAtlas-Grundsteuer stellt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. März 2023 Daten aus dem Liegenschaftskataster für die Grundsteuererklärung bereit.
Weitergehende Informationen und Kontakte finden Sie unter folgenden Links:
FAQs - Alle Fragen auf eine Blick (Stand 09|2022)
Steuerinformationen - Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer
Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer
Grundsteuer Bayern - Video 01 Grundlagen
Bei Fragen speziell zur Abgabe der Grundsteuererklärung können Sie außerdem die Bayerische Steuerverwaltung unter der Durchwahl 089 30 70 00 77 kontaktieren.
Die Durchwahl ist von Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
Zensus im Jahr 2022
Der im Jahr 2022 durchzuführende Zensus des Bayerischen Landesamts für Statistik zur Ermittlung der Gebäude- und Wohnungszahlen ist unabhängig von der Grundsteuerreform und der Grundsteuererklärung.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Ansprechpartner im Rathaus Unterschleißheim:
Für Rückfragen bezüglich der Grundsteuerreform steht Ihnen Herr Seibert gerne zur Verfügung.
Tel.: +49 89 31009 213
mseibert @ush.bayern.de