ihren Hauptwohnsitz seit 3 Monaten in Deutschland haben
und nicht vom Wahlrecht durch Gesetz ausgeschlossen sind.
Voraussetzung ist der Eintrag in ein Wählerverzeichnis. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen. Sie müssen nicht tätig werden. Als Nachweis darüber haben Sie bis spätestens 01.02.2025 Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten.
Sollten Sie diesen nicht erhalten haben, dann wenden Sie sich unverzüglich an das Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim.
Ihr Wahllokal ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt. Achtung! Prüfen Sie genau, ob sich Ihr Wahllokal vielleicht geändert hat. Alle Wahllokale in Unterschleißheim sind barrierefrei.
Bitte bringen Sie den Wahlberechtigungsbrief und einen Personalausweis oder Reisepass mit. Sollten Sie den Wahlberechtigungsbrief verlegt oder verloren haben, können Sie auch mit Ihrem Ausweis in dem für Sie zuständigen Wahllokal abstimmen.
über das Internet „Briefwahl online beantragen“
per QR-Code (auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ersichtlich)
schriftlich
Füllen Sie bitte die Rückseite des Wahlberechtigungsbriefes vollständig aus und kommen Sie mit Ihrem Ausweisdokument ins Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugschickt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag (Rückseite des Wahlberechtigungsbriefes) bei der Stadt vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers, die ebenfalls auf der Rückseite des Wahlberechtigungsbriefes zu finden ist
Für die Bundestagswahl können Sie bis Freitag, den 21.02.2025 bis 15:00 Uhr im Bürgerbüro Unterschleißheim Briefwahlunterlagen beantragen.
In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, können Sie die Briefwahlunterlagen auch am Sonntag, den 23.02.2025 bis 15:00 Uhr im Rathaus erhalten.
Die Wahlbriefe sind an die Stadt Unterschleißheim zu richten. Werfen Sie das rote Kuvert (Wahlbrief) mit den ausgefüllten Wahlunterlagen in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post AG oder stecken Sie dieses in den Briefkasten des Rathauses.
Die Wahlbriefe sollten bis Freitag, den 21.02.2025, jedoch spätestens zum 23.02.2025 um 18:00 Uhr, bei der Stadt eingegangen sein.
Sie erhalten einen Stimmzettel. Sie haben zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie einen Wahlkreisabgeordneten (eine Person) Mit der Zweitstimme wählen Sie aus der Landesliste eine Partei. Die Erststimme muss nicht der gleichen Partei angehören wie die Zweitstimme.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl, insbesondere über den Wahlhergang, entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen an den Schaukästen und am Wahlsonntag in den Wahllokalen sowie der Presse.
Ein sehr gutes Angebot an ausführlichen Informationen bietet die Homepage www.bundeswahlleiter.de und die Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitunghttp://www.statistik.bayern.deunter der Rubrik „Wahlen“.
Für Auskünfte zur Eintragung im Wählerverzeichnis sowie für Briefwahlunterlagen stehen das Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim (Tel. 089 31009 0) und für allgemeine wahlrechtliche Fragen Frau Obermaier (Tel. 089 31009 174) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.