Zusammenleben von Mensch und Tier - Saatkrähen im Stadtgebiet

Donnerstag, 12. Mai 2022

Aktuell sorgen Saatkrähen wieder für Lärm und Dreck im Stadtgebiet. Zwei Jahre lang hatte die Stadtverwaltung Nestentnahmen und Vergrämungen beauftragt, der erhoffte Effekt ist ausgeblieben.

Seit 2017 bewertet eine Diplom-Biologin für die Stadt die aktuelle Krähensituation inklusive einer Erhebung der Populationsbestände. Um auf die Krähenpopulation einzuwirken, indem Nester entnommen und die Vögel vergrämt werden, ist eine Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern als Höhere Naturschutzbehörde erforderlich. Die Möglichkeiten von Kommunen, hier zu handeln, sind leider sehr beschränkt. Dementsprechend beobachtet die Verwaltung die aktuelle Situation stets genau.
Für die diesjährige Brutsaison hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss keine Vergrämungsmaßnahmen beschlossen, die nur im Winter bis zum 15. März gestattet sind. Wenngleich solche Maßnahmen an einigen Standorten in der Vergangenheit Teilerfolge zeigten, haben sich neue Splitterkolonien entwickelt, wodurch nun weitere Stadtteile als Brutgebiet für die Saatkrähen dienen. Zudem kann die Stadt grundsätzlich nur auf ihren eigenen städtischen Grundstücken tätig werden. Vergrämungsmaßnahmen sind auf Privatgrundstücken nur möglich, wenn hierfür Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. Grundstückseigentümer vorliegen.
Im Juli 2022 wird der Umwelt- und Verkehrsausschuss erneut über mögliche Maßnahmen zur Krähenvergrämung beraten. Dabei werden alle städtischen Bereiche berücksichtigt, die von der begleitenden Biologin als geeignet betrachtet werden, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor einer zunehmenden Krähenpopulation zu schützen. Bislang hat die Stadt 61.510 Euro für Nestentnahme, Vergrämungen und die notwendige Begleituntersuchung für das Genehmigungsverfahren aufgewendet.
Aber auch die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass die Saatkrähen nicht noch weiter in Wohngebiete gelockt werden. Vor allem sollten Saatkrähen keinesfalls gefüttert werden, wie es der Verwaltung bereits von Hausgemeinschaften gemeldet wurde.

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