Die neue FFP2-Maskenpflicht gilt auch für Wochenmärkte. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Besuch auf den Unterschleißheimer Märkten mittwochs und samstags eine FFP2-Maske tragen müssen.
FFP2-Masken sind verpflichtend für alle BesucherInnen (ausgenommen Kinder 6 bis 15 Jahren, die allerdings eine Alltagsmaske tragen müssen). Für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es – zur Wahrung der Vorgaben des Arbeitsschutzes – bei der bisherigen Regelung. Es genügt also für sie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Wenn eine Trennvorrichtung vorhanden ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal komplett.
Die Stadt bittet im Sinne des Gesundheitsschutzes um dringende Beachtung der neuen Regelung.