Wochenmärkte - Maskenpflicht – jetzt mit FFP2-Maske

Dienstag, 19. Januar 2021

Die neue FFP2-Maskenpflicht gilt auch für Wochenmärkte. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Besuch auf den Unterschleißheimer Märkten mittwochs und samstags eine FFP2-Maske tragen müssen. 

FFP2-Masken sind verpflichtend für alle BesucherInnen (ausgenommen Kinder 6 bis 15 Jahren, die allerdings eine Alltagsmaske tragen müssen). Für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es – zur Wahrung der Vorgaben des Arbeitsschutzes – bei der bisherigen Regelung. Es genügt also für sie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Wenn eine Trennvorrichtung vorhanden ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal komplett.

Die Stadt bittet im Sinne des Gesundheitsschutzes um dringende Beachtung der neuen Regelung.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.