Widerspruchsmöglichkeit gegen Daten-Onlineauskunft

Dienstag, 17. Juli 2007

Das Meldeamt der Stadt Unterschleißheim ist Teilnehmer des Abfragesystems ZEMA-Online der Bayerischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (AKDB). Ab Juli 2007 wird es möglich sein, einfache Melderegisterauskünfte tagesaktuell online abzufragen. Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung bei der AKDB. Dies ist für Behörden untereinander oder für sogenannte Power-User eine enorme Zeitersparnis gegenüber der bisherigen schriftlichen Abfrage. Die einfache Melderegisterauskunft besteht aus Name, Vorname, Doktorgrad, und Anschrift. Gegen die Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft über das Internet können Sie bei der Stadt Unterschleißheim (Bürgerbüro) Widerspruch gemäß Art. 31 Abs. 3 Satz 3 des Meldegesetzes (MeldeG) vom 8. Dezember 2006 und § 33 der Meldedatenverordnung (MeldDV) einlegen. Das Vorliegen eines Widerspruchs hindert nicht die Auskunftserteilung im herkömmlichen Verfahren und nicht die Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (Bek. des StMI v. 27.03.2007 Az.: IC2-2041.3-13).

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