Widerspruch möglich

Montag, 08. August 2011

Daten werden Bundesamt für Wehrverwaltung gemeldet

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt jede Meldebehörde im Oktober 2011 folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim (Bürgerbüro) eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. September 2011 widersprochen wurde, gibt die Stadt Unterschleißheim die genannten Daten weiter.

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