Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2014 - Landrat-Stichwahl

Dienstag, 25. März 2014

Am 30.03.2014 findet im Landkreis München die Stichwahl zum Landrat statt. Wahlberechtigt sind  alle Personen, die bereits zu den „Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen“ wahlberechtigt waren. Dies sind:
Alle Deutschen Bürger-/innen und EU-Bürger/-innen, die

- am Wahltag mindestens18 Jahre alt waren
- seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Unterschleißheim haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf wählen?
Voraussetzung ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis, das im Melderegister geführt wird. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen. Als Nachweis darüber haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.

Wo kann man wählen?
Wahllokale:


• siehe PDF-Liste
• interaktiven Stadtplan
?

Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.

Wichtiger Hinweis:
Es existieren einige neue Wahllokale. Die Stadt weist darauf hin, dass alle Wahlbezirke barrierefrei sind.
Sollten Sie das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, beantragen Sie bitte die Briefwahl-Unterlagen.

Briefwahlunterlagen:
Die bereits mit der Kommunalwahl am 16.03.2014 beantragten Briefwahlunterlagen zur Stichwahl erhalten Sie nach Vorliegen der Stimmzettel.
Sofern Sie diese für die Landrat-Stichwahl bisher nicht beantragt haben, können Briefwahlunterlagen regulär noch bis Freitag, 28.03.2014, 15.00 Uhr, im Rathaus (Information und Bürgerbüro) beantragt werden.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.