Wichtige Informationen zum ELStAM-Verfahren für Arbeitgeber

Dienstag, 27. August 2013

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert

Das ELStAM-Verfahren wird für Arbeitgeber mit der letzten Lohnabrechnung des Jahres 2013 zur Pflicht. Steigen Sie jetzt ein und nutzen Sie die Einstiegserleichterungen!
Das ELStAM-Verfahren ist zum 1. Januar 2013 erfolgreich gestartet. ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale und ersetzt die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte. Bereits 46 % der Arbeitgeber in Bayern nutzen die Vorteile des neuen elektronischen Verfahrens. 3,6 Mio. Arbeitnehmer in Bayern wurden bislang beim elektronischen Verfahren angemeldet. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, spätestens für die letzte Lohnabrechnung des Jahres 2013 die ELStAM ihrer Arbeitnehmer abzurufen.
Das Landesamt rät dazu, nicht bis zur letzten Lohnabrechnung des Jahres 2013 abzuwarten.
Nachdem die Vorbereitungen zum Umstieg, wie z.B die Anpassung von innerbetrieblichen Geschäftsprozessen sowie die frühzeitige lnformation der Arbeitnehmer, einige Zeit in Anspruch nehmen können, sollten Arbeitgeber bereits jetzt tätig werden. Es wird zudem empfohlen, nicht erst mit der letzten Lohnabrechnung des Jahre 2013 in das Verfahren einzusteigen, um alle Einstiegserleichterungen, wie sie im BMF-Schreiben vom 25. Juli 2013 enthalten sind, vollumfänglich nutzen zu können und Abrechnungsmonate mit Jahressonderzahlungen zu meiden. Nähere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie unter www.elster.de (Rubrik: Arbeitgeber > elektronische Lohnsteuerkarte).

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