Während der Coronapandemie – Schutzmaßnahmen bei Trauerfeiern

Mittwoch, 11. November 2020

Bitte beachten Sie die folgenden Hygieneregeln bei Beerdigungen:


In der Aussegnungshalle

  • Die Höchstteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
  • Die Teilnehmenden müssen zwischen den Sitzplätzen einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten. Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands können auch nebeneinander oder hintereinander sitzen.
  • Es besteht Maskenpflicht, solange Sie sich nicht an Ihrem Platz befinden.
  • Bitte halten Sie die Hust- und Niesetikette ein, auch wenn Sie eine Maske tragen.

Im Freien

  • Die Höchstteilnehmerzahl beträgt 50 Personen. Grundsätzlich ist zwischen den Personen ein Mindestabstand von 1,50 m zu wahren. Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiterenHausstands können auch nebeneinander stehen.
  • Das Tragen einer Schutzmaske wird empfohlen.
  • Bitte halten Sie die Hust- und Niesetikette ein, auch wenn Sie eine Maske tragen.

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