Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheids am 07. März 2010

Montag, 08. März 2010

1. Das nachfolgende Ergebnis des Bürgerentscheids vom 07. März 2010 ist vorläufig. Der Abstimmungsausschuss wird in seiner Sitzung am 25. März 2010 das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids endgültig feststellen.

Die Zahl der Abstimmungsberechtigten betrug: 20.142.

Die Zahl der Abstimmenden betrug: 8.336, das entspricht 41,39 %.

Abgegeben wurden 7.958 gültige, 378 ungültige Stimmen.

2. Das Ergebnis für das Ratsbegehren mit folgender Frage: "Soll die Stadt Unterschleißheim die Realisierung des Thermalbadprojektes mit einer Hotelanlage am Hollerner See im Zweckverband "Erholungsgebiet Hollerner See Eching/Unterschleißheim" weiter anstreben?" lautet:

Abstimmende insgesamt:

8.336 = 100 % der Stimmberechtigten

Ungültige Stimmen:

94 = 1,13 % der insgesamt abgegebenen Stimmen

Gültige Stimmen insgesamt:

8.242 = 98,87 % der insgesamt abgegebenen Stimmen

Gültige Zustimmungen ("Ja"-Stimmen):

3.534 = 42,88 % der gültigen Stimmen

Gültige Ablehnungen ("Nein"-Stimmen):

4.708 = 57,12 % der gültigen Stimmen

3. Abstimmungsquorum: Das Ratsbegehren hat mit insgesamt 8.242 gültigen Stimmen hat mit 3.534 gültigen "Ja-Stimmen" nicht die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wurde damit abgelehnt. Das nach Art. 18a Abs. 12 Gemeindeordnung (GO) erforderliche Abstimmungsquorum von 4.029 Stimmberechtigten (= 20 %) wurde erreicht.

4. Das Ergebnis für das Bürgerbegehren mit folgender Frage: "Sind Sie dafür, dass sich die Stadt mit allen Mitteln gegen eine großflächige Bebauung am Hollerner See zu kommerziellen Zwecken, erforderlichenfalls auch auf dem Klageweg, zur Wehr setzt und insbesondere:

die im Besitz der Stadt befindlichen Grundstücke nicht zur Verfügung stellt,

aus dem "Zweckverband Hollerner See" austritt,

kein Thermalwasser, kein Trinkwasser und die dazugehörigen Infrastrukturen zur Verfügung stellt,

keine positiven Stellungnahmen in den Genehmigungsverfahren abgibt,

kein Kommunalunternehmen mit der Gemeinde Eching zur Entwicklung der Thermen-Pläne gründet

und statt derer für die Entwicklung eines naturnahen Erholungsgebietes eintritt?" lautet:

Abstimmende insgesamt:

8.336 = 100 % der Stimmberechtigten

Ungültige Stimmen:

274 = 3,29 % der insgesamt abgegebenen Stimmen

Gültige Stimmen insgesamt:

8.062 = 96,71 % der insgesamt abgegebenen Stimmen

Gültige Zustimmungen ("Ja"-Stimmen):

4.826 = 59,86 % der gültigen Stimmen

Gültige Ablehnungen ("Nein"-Stimmen):

3.236 = 40,14 % der gültigen Stimmen

5. Abstimmungsquorum: Das Bürgerbegehren mit insgesamt 8. 062 gültigen Stimmen hat mit 4.826 gültigen "Ja-Stimmen" mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wurde damit befürwortet. Das nach Art. 18a Abs. 12 Gemeindeordnung (GO) erforderliche Abstimmungsquorum von 4.029 Stimmberechtigten (= 20 %) wurde erreicht.

6. Die Stichfrage "Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll gelten?" wurde wie folgt entschieden:

Abstimmende insgesamt:

8.336 = 100 % der Stimmberechtigten

Ungültige Stimmen:

378 = 4,53 % der insgesamt abgegebenen Stimmen

Gültige Stimmen insgesamt:

7.958 = 95,47 % der insgesamt abgegebenen Stimmen

Gültige Stimmen Bürgerentscheid 1:

3.443 = 43,26 % der gültigen Stimmen

Gültige Stimmen Bürgerentscheid 2:

4.515 = 56,74 % der gültigen Stimmen

7. Die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben damit entschieden, dass der Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) mit 4.826 gültigen "Ja-Stimmen" (= 59,86 %) befürwortet wurde.

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