"Volksbegehren G 9" vom 14. Juni 2005 bis 27. Juni 2005 zur Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums

Donnerstag, 12. Mai 2005

Ihre Stimme ist gefragt

In dem Zeitraum vom 14.06.2005 bis 27.06.2005 findet das "Volksbegehren G9" statt. Sie erhalten dafür keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte! Eintragungsberechtigt sind nach Art.1 des Landeswahlgesetzes (LWG) alle Deutschen im Sinne von Art.116 Abs.1 des Grundgesetzes, die spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (27.06.2005)

das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten, nicht nach Art.2 des Landeswahlgesetzes (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.Die sonstigen Unionsbürger sind bei diesem Volksbegehren somit nicht stimmberechtigt.

Die Stadt Unterschleißheim hat für dieses Volksbegehren folgende Zeiten und Räume vorgesehen:

DatumWochentagZeitenOrt (Rathaus)
14.06.2005
Dienstag
8.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
15.06.2005
Mittwoch
8.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
16.06.2005
Donnerstag
8.00 bis 18.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
17.06.2005
Freitag
8.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
18.06.2005
Samstag
9.00 bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
19.06.2005
Sonntag
Keine Eintragungsmöglichkeit!
entfällt
20.06.2005
Montag
8.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
21.06.2005
Dienstag
8.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
22.06.2005
Mittwoch
8.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
23.06.2005
Donnerstag
8.00 bis 20.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
24.06.2005
Freitag
8.00 bis 16.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
25.06.2005
Samstag
9.00 bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1
26.06.2005
Sonntag
10.00 bis 12.00 Uhr
Haus am Lohwald, Alex.-Pachmann-Str. 11a
27.06.2005
Montag
8.00 bis 20.00 Uhr
Bürgerbüro, Zimmer 120, Rathausplatz 1


Die näheren Informationen zum Volksbegehren entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen in den Schaukästen sowie den Mitteilungen in der Presse. Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine Fragen Herr Praxl (Zimmer 117, Tel. 31009-225) und für Auskünfte zur Abstimmungsberechtigung Frau Obermaier (Bürgerbüro, Tel. 31009-174) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.

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