Verteilung kostenloser FFP2-Masken für Berechtigte

Dienstag, 19. Januar 2021

Die Bayerische Staatsregierung hat ab Montag, 18. Januar 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel eingeführt. Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für BürgerInnen in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung. Für pflegende Angehörige, Obdachlose und Personen, die eine Berechtigung für die Nutzung von Tafeln haben, organisiert die Stadt die Maskenverteilung. 

Landratsamt versendet Masken direkt an Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Grundsicherung, Sozialhilfe) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden aus dem Kontingent des Freistaats mit FFP2-Masken versorgt. Fünf Masken soll jeder anspruchsberechtigte Grundsicherungsbezieher ab 15 Jahren erhalten. Diese versendet das Landratsamt München direkt an die Bedürftigen, um auch hier unnötige Wege und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden.

Pflegende Angehörige melden sich bitte bei der Stadt 

Die Verteilung von FFP2-Schutzmasken für den Personenkreis der pflegenden Angehörigen wird durch die Stadt Unterschleißheim organisiert. Bitte senden Sie dazu eine Mail mit dem fotografierten oder eingescannten Schreiben der Pflegekasse, das die Feststellung des Pflegegrads der bzw. des Pflegebedürftigen enthält, an termin@ush.bayern.de. Alternativ können Sie sich auch telefonisch an die Stadtverwaltung unter 089 31009 170 wenden. Sie erhalten dann kostenlos drei Masken auf dem Postweg zugesandt. In äußerst dringenden Fällen kann auch eine persönliche Abholung erfolgen, hierzu wenden Sie sich bitte per Mail oder Telefon an die o. g. Kontaktmöglichkeiten. 

Die Stadtverwaltung wird die Masken nach der formlosen Antragstellung schnellstmöglich auf dem Postweg versenden.

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