Zum 01.11.2014 hat die Stadt Unterschleißheim erstmals eine Verordnung zum Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke im Umfeld des Rathausplatzes erlassen. Die Geltungsdauer dieser Verordnung endet zum 31.10.2018. Nach einer eingehenden Prüfung der Situation auf dem Rathausplatz vor und nach dem Inkrafttreten des Alkoholverbots hat sich der Stadtrat dazu entschieden, die bestehende Regelung für weitere 4 Jahre zu verlängern.
In Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion 48 konnte ein deutlicher Rückgang von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholgenuss standen, festgestellt werden. Auch die Polizei bestätigt einen direkten Zusammenhang zwischen dieser erfreulichen Entwicklung und dem bestehenden Alkoholverbot. Die Verlängerung hat ab dem 01.11.2018 für erneut vier Jahre Bestand. Verstöße gegen die Verbotsregelung werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldahndung verfolgt.
Verordnung über Alkoholverbot am Rathausplatz wird verlängert
Mittwoch, 31. Oktober 2018