Verordnung der Stadt Unterschleißheim zum Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen

Donnerstag, 08. Dezember 2022

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Erlass einer neuen Verordnung zum Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen beschlossen, die die bisherige Fassung vom 29.10.2018 ersetzt.
Die neue Verordnung zum Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen wurde am 29.11.2022 ausgefertigt und tritt zum 01.12.2022 in Kraft. 
Diese liegt in der Zeit ab 29.11.2022 während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer 107 im 1. OG, zu jedermanns Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung (unter 089 31009 0 oder per E-Mail unter termin @ush.bayern.de) aus. Zusätzlich kann die neue Verordnung auf der Homepage unter Satzungen & Verordnungen eingesehen werden.

Unterschleißheim, 29.11.2022

gez. 
Christoph Böck
Erster Bürgermeister
 

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