Der Stadtrat hat den Beschluss des Hauptausschusses bestätigt, der sich wie berichtet nicht für die vorgeschlagene Änderung der Zweckverbandssatzung Hollerner See ausgesprochen hatte. Der Entwurf einer geänderten Satzung für das Naherholungsgebiet, den der Zweckverband seinen beiden Mitgliedskommunen Unterschleißheim und Eching vorgeschlagen hatte, kommt somit nicht zum Tragen.
Der Zweckverband Hollerner See selbst hingegen hatte eine Änderung der Satzung mehrheitlich befürwortet. Der Entwurf, der durch den aktuellen Stadtratsbeschluss nun seitens der Stadt Unterschleißheim hinfällig ist, sah u.a. die Aufnahme einer Präambel mit der Klarstellung zum Bürgerentscheid vom März 2010 sowie einen Passus bezüglich der uneingeschränkten Planungshoheit beider Kommunen und eine neue Definition des räumlichen Wirkungsbereichs des Zweckverbands vor.