Teilweise Vorsteueroption aus Umsatzsteuer nun möglich

Montag, 28. Juli 2008

Für BallhausForum ergeben sich um 2,6 Millionen Euro geringere Baukosten

Als 2003 im Rahmen des ersten landkreisweiten sog. "ppp-Modells" zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft auf kommunaler Ebene der Vertrag mit dem Investor APOLLO KG für die Errichtung des Sport-, Kultur- und Kongresszentrums BallhausForum abgeschlossen wurde, musste man aufgrund der damaligen umsatzsteuerrechtlichen Situation noch davon ausgehen, dass der Bauherr für die Stadt als Hauptmieterin nutzungsbedingt nicht berechtigt ist, eine Vorsteueroption ausüben zu können.
Dies hatte zunächst die Konsequenz, dass in die Mietbemessungsgrundlage der von der Stadt zu zahlenden Jahresmiete die komplette Umsatzsteuer aus den Herstellungskosten miteinbezogen werden musste. Zwischen beiden Vertragspartnern wurde vereinbart, dass eine erneute steuerrechtliche Prüfung nach Fertigstellung des Gebäudes und einem repräsentativen Betriebsjahr nach der Inbetriebnahme der Halle erfolgen soll. Die wurde nun im letzten Jahr durchgeführt. Ein entsprechender Antrag wurde beim Finanzamt gestellt, von wo nun eine sehr erfreuliche Nachricht kam, indem nun tatsächlich für den kommerziell genutzten Bereich des BallhausForums die Vorsteuerausübung möglich ist.
Dies bedeutet in der Praxis, dass zu 79,37 % die in Arena samt Foyer und Konferenzräumen getätigten Umsätze durch gewerbliche Drittvermietung für das Tagungs- und Kongressgeschäft teilweise steuerbar sind und die anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer wie bei Unternehmen wieder zurückerstattet werden kann. Dadurch konnte aber auch die in der Bauphase angefallene Umsatzsteuer aus den Bau- und Herstellungskosten für die Jahre 2003 bis 2005 beim Investor und Bauherrn APOLLO KG steuerlich vom Finanzamt rückerstattet werden, die dieser kürzlich wiederum an die Stadt in Höhe von 2.624.619,31 Euro zuzüglich angefallener Erstattungszinsen weitergereicht und ausbezahlt hat.
Dieser Betrag mindert die Gesamtinvestitionskosten für die Errichtung des BallhausForums von ursprünglich 25.240.117 Euro auf nunmehr endgültig 22.615.497 Euro in sehr beträchtlicher Weise.
Eine auf die Laufzeit des Mietvertrages ebenso denkbare Verminderung der städtischen Miete in Höhe des Erstattungsbetrages ist wegen der in 2003 getätigten langfristigen Zinsbindung auf einem damals sehr niedrigen Zinsniveau nicht sinnvoll, da ansonsten hohe Vorfälligkeitsentschädigungen des Investors an die finanzierende Bank entstehen würden, die dieser an die Stadt weiterberechnen müsste.
Profiteur ist die Stadt, die diese Finanzmittel in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro nun ihrem Haushalt für anderweitige Zwecke zuführen kann.

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