Teerdeckenerneuerung nach Leitungsverlegung für das Gethermieprojekt

Montag, 05. April 2004

 

Gut ein Jahr ist es nunmehr schon wieder her, dass im Zuge des Anschlusses verschiedener Wärmeabnehmer an das Versorgungsnetz der GTU Geothermie AG die ersten Versorgungsleitungen in den verschiedenen Straßenzügen im Stadtgebiet verlegt worden sind. Dank vorausschauender und optimaler Planung so weit wie möglich führten die notwendigen Tiefbauarbeiten zumindest über keinen längeren Zeitraum zu besonders gravierenden Verkehrsbeeinträchtigungen, wenngleich gewisse Unannehmlichkeiten, vor allem bei der Zufahrt nach Lohhof-Süd letztendlich nicht zu vermeiden waren. Bei der anschließenden Wiederverfüllung der Leitungsgräben hatte die Stadt damals schon darauf hingewiesen, dass diese nur vorübergehender und provisorischer Natur sei. Für die endgültige Straßenwiederherstellung muss grundsätzlich ein Zeitraum von mehreren Monaten abgewartet werden, bis sich das Füllmaterial endgültig gesetzt hat, sodass es bei der anschließenden Neuteerung nicht zu unerwünschten, zum Teil auch gefährlichen Fahrbahnsetzungen kommt. Da in gewissen Zeitabständen die vorhandenen Fahrbahnbeläge immer wieder einer Erneuerung bedürfen und um einen optisch störenden „Fleckerlteppich“ zu vermeiden, hat die Stadt dies zum Anlass genommen, die betroffenen Straßenzüge zum Teil komplett bzw. durchgehend halbseitig neu zu teeren.

Im Laufe des jetzt anstehenden Frühjahres sollen nunmehr die endgültigen Asphaltierungsarbeiten vorgenommen werden. Betroffen hiervon sind: Edith-Stein-Straße, Johann-Schmid-Straße, Robert-Schuman-Straße, Valerystraße, Mistralstraße, St.-Benedikt-Straße, Raiffeisenstraße und Mallertshofener Straße.

Um auch hier wiederum die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs so gering wie möglich zu halten und vor allem den Schulbusverkehr nicht unnötig zu tangieren, werden die Straßenbauarbeiten in der Robert-Schuman-Straße, Johannn-Schmid-Straße sowie Raiffeisenstraße in den jetzigen Osterferien vorgenommen. Der übrige Linienbusverkehr der Buslinien 219 A und 219/693 wird mit kleinen Änderungen abgewickelt.

Auch bei noch so guter Planung und Vorbereitung können gewisse Einschränkungen und Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs, vor allem beim öffentlichen Busbetrieb auch diesmal nicht ausgeschlossen werden.

Wir möchten Sie deshalb in diesem Zusammenhang auf folgende Änderungen bzw. Rege-lungen hinweisen:

  1. Am Montag, den 05.04.2004 erfolgt eine Einbahnstraßenregelung in der Mistralstraße ab dem Münchner Ring für die Dauer eines Tages
  2. Ebenfalls für die Dauer eines Tages muss am Dienstag, den 06.04.2004 eine Einbahnregelung in der Valerystraße Richtung Robert-Schuman-Straße angeordnet werden.
  3. Am Mittwoch, den 07.04.2004 erfolgt eine Vollsperrung der Robert-Schuman-Straße zwischen dem Fußgängerüberweg und der Valerystraße für die Dauer eines halben Tages. Die Bushaltestelle der Linie 219 A wird verlegt auf die gegenüberliegende Bahnseite zur Endhaltestelle der Linie 219 B, und zwar für den Zeitraum vom 05.04. - 08.04.2004.
  4. Nach Abschluss der Arbeiten in der Robert-Schuman-Straße wird die Valerystraße ab der Kurve bis zur Robert-Schuman-Straße vom 07.04. - 08.04.2004 gesperrt.
  5. Am Dienstag, den 13.04.2004 wird die Johann-Schmid-Straße zwischen der Einmündung Friedhofstraße bis zur Birkenstraße für einen halben Tag halbseitig gesperrt. Eine Einschränkung für den Linienbusverkehr ist damit nicht verbunden. Ebenso wird der Linienbusverkehr nicht tangiert bei der halbseitigen Sperre der Nelken-/ Johann-Schmid-Straße.
  6. Am Mittwoch, den 14.04.2004 muss die Raiffeisenstraße zwischen der Edith-Stein-Straße und dem Robert-Koch-Weg halbseitig gesperrt werden. Die Bushaltestelle Sehbehindertenzentrum wird dabei in die Parkbucht nach der Einmündung zum Robert-Koch-Weg verlegt.

Wir bitten Sie um Beachtung dieser Hinweise und um Verständnis der davon betroffenen Verkehrsteilnehmer und Omnibusbenutzer. Die ausführende Straßenbaufirma hat ausdrücklich zugesichert, dass in jedem Falle während der Teerarbeiten die Zu- und Abfahrten von den Grundstücken der Anlieger gewährleistet sind.

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