Die Straßenunterführung wird immer konkreter: In einer Sondersitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses wurde der überarbeitete Entwurf des Büros Wirth/Molenaar vorgestellt und diskutiert. Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen haben nun Zeit, die neuesten Planungsvorschläge zu beraten. Nach der Sommerpause soll dann endgültig entschieden werden. Der Stadtrat hatte im Frühjahr mit großer Mehrheit den Entwurf des Büro "Wirth/Molenaar" aus insgesamt 3 Planungsvorschlägen zur Weiterverfolgung ausgewählt, der allerdings noch in bestimmten Punkten überarbeitet werden sollte, so u.a. bei der untergeordneten Anbindung der Hauptstraße. Der weitere Planungsprozess wurde von einem unabhängigen Verkehrsgutachter begleitet. Dessen Aussagen über die Verkehrsmengen und Verkehrsbeziehungen sind wichtige Entscheidungsgrundlagen zum Beispiel bei der Frage, welche Straßen zukünftig vorfahrtsberechtigt sein sollen.
Der überarbeitete Vorschlag des Büros Wirth/Molenaar sieht nun vor, die Verbindung Bezirksstraße ? Bahnunterführung ? Dieselstraße als übergeordnete Vorfahrtsstraße auszugestalten. Laut der Prognose wird rund 80 Prozent des Verkehrs auf diesen Streckenabschnitt entfallen. Die Straße ist in einer Breite von 6,5 Metern geplant. Das Unterführungsbauwerk selbst können LKWs über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit einer Höhe über 3,3 Meter nicht passieren, um den Schwerlastverkehr, soweit möglich, bewusst innerörtlich fernzuhalten. Das Planungsbüro hat außerdem Fußgänger- und Radwege beiderseits der neuen Straße vorgesehen, welche innerhalb der Unterführung seitlich offen zur Fahrbahn höhenversetzt sind, um ein geringeres Steigungsgefälle zu erreichen und eine sog. "Tunnelwirkung" zu vermeiden. Auch sonst soll die Wegeführung im gesamten Gelände barriere- und somit behindertengerecht erfolgen und auf den 3,5 Meter breiten Fuß- und Radwegen ein Begegnungsverkehr problemlos möglich sein.
Als nächster Schritt wird mit der Bahn AG dann eine sog. Planungsvereinbarung auszuhandeln sein, die auch Grundlage für die Kostendrittelung der Gesamtmaßnahme zwischen Bund, Bahn AG und Stadt sein wird.