Das Steuerrecht unterstützt die Familien in vielfältiger Weise. So wurde auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts ein sogenannter Betreuungsfreibetrag für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres neu eingeführt oder das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils monatlich 270,-- DM erhöht. Auch behinderten Menschen werden steuerliche Erleichterungen gewährt, so z. B. bei außergewöhnlichen Belastungen und bei der häuslichen Pflege. Das sind nur zwei von mehreren Möglichkeiten. Wenn Sie zu diesen Themen mehr wissen möchten, sollten Sie einen Blick in die Broschüren des Bayerischen Finanzministeriums "Steuertipps für Menschen mit Behinderung" und "Steuertipps für Familien" werfen, die an der Info- und Servicestelle im Rathaus in Unterschleißheim erhältlich sind, solang der Vorrat reicht.
Steuertipps für Familien und für behinderte Menschen
Montag, 01. Oktober 2001