Stellungnahme der Stadt - Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der BAB 92

Mittwoch, 29. Juli 2020

Die Regierung von Oberbayern hat im Rahmen der Fortführung des Planfeststellungsverfahrens zum 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 92 die Stadt Unterschleißheim als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die öffentliche Auslegung fand vom 16.06. – 16.07.2020 statt und die Stadt wird hierzu, wie bereits in der Vergangenheit, eine Stellungnahme abgeben.
Gegenüber der Auslegung im Jahr 2018 wurde inzwischen einigen Einwänden der Stadt entsprochen. Vor allem der Einbau eines lärmmindernden Belags mit einer dauerhaften Reduzierung zwischen -10 und -5 dB(A) ist ein großer Erfolg für die Stadt. Weitere Verbesserungen gibt es an den Brückenbauwerken im Bereich Furtweg und Birkhahnstraße, die mit finanzieller Beteiligung der Stadt einen verbreiterten Geh- und Radweg ermöglichen. Auch für die Wertstoffsammelstelle und den Feuerwehrübungsplatz konnte die Stadt ihre Einwände erfolgreich vertreten, sodass diese Anlagen weitestgehend weiter ohne Einschränkung betrieben werden können.
Weiterhin festgehalten wird in der Stellungnahme der Stadt an der Forderung zur Verbesserung des Lärmschutzes für die Bereiche Riedmoos, Hollern-Nord, Am Weiher, Inhauser Moos sowie für das Erholungsgebiet Unterschleißheimer See. Zusätzlichen Verbesserungsbedarf sieht die Stadt u. a. auch beim Fahrradweg entlang der B13 bis zur Paul-Kulisch-Straße. Hier ist in der aktuellen Fassung ein Geh- und Fahrradweg von 3,25 m vorgesehen, wohingegen die Stadt 4,00 m fordert. Über die Stellungnahme hinaus beabsichtigt die Stadt, beim zuständigen Staatsministerium einen Antrag auf ein Tempolimit von 80 km/h nachts und 120 km/h tagsüber bis zur Errichtung des durch den Autobahnausbau geplanten Lärmschutzes zu stellen.
Vom Autobahnausbau betroffene BürgerInnen haben die Möglichkeit, ihre Einwendungen noch bis zum 17.08.2020 schriftlich bei der Regierung von Oberbayern einzubringen.

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