Stadtrat beschließt neue Friedhofsgebühren

Montag, 30. Mai 2005

Etwas billiger und teurer zugleich

Es war keine einfache Entscheidung für die Mitglieder des Stadtrates, entsprechend lang und intensiv wurde deshalb auch diskutiert. Am Schluss der Beratung war eine breite Mehrheit der Stadtratsmitglieder von der Notwendigkeit der im Hauptausschuss vorberatend beschlossenen Neukalkulation überzeugt. Dazu trug auch die sorgfältig erstellte und umfangreiche Gebührenkalkulation der Verwaltung bei. Die gegebene Rechtslage ließ den Stadtratsmitgliedern letztendlich kaum Spielraum.

Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes - KAG - und der Gemeindeordnung sowie der Kommunalen Haushaltsverordnung ist die Stadt bei den Einrichtungen, für die eine Benutzungspflicht besteht, verpflichtet, das Kostendeckungsprinzip zu beachten. Dieses gilt für die Friedhofsbenutzung gleichermaßen wie für die Wasserversorgung, die Abwasser- und die Abfallbeseitigung. Die Stadt muss bei ihrer Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen vorgehen. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle anfallenden Ausgaben, die zu den jeweiligen Einrichtungen gehören, in Ansatz gebracht und auf die Benutzer umlegt werden müssen. Zu den Friedhofskosten zählen u.a. die Aufwendungen für den Grunderwerb, für den Bau der Aussegnungshalle, für den laufenden Betrieb und Unterhalt sowie für die Personalkosten, die für die Betreuung der beiden Friedhöfe anfallen.

Aufgrund der gegebenen Situation haben sich die Mitglieder des Stadtrates in ihrer Sitzung am 28. April 2005 für eine moderate Gebührenänderung entschieden. Beschlossen wurde bei den Grabgebühren ein Kostendeckungsgrad von 70% (bisher 60%) und bei den Bestattungsgebühren ein Kostendeckungsgrad von 40% (bisher 60%). Da die Friedhöfe auch Park- und Grünanlagenfunktion haben, wurde bei der Kalkulation der Grabgebühren ein Anteil von 30% abgezogen, der allein von der Stadt getragen wird. Auch der Unterhalt der Sozialgräber wird von der Stadt übernommen.

So kostet künftig auf die Dauer von 7 Jahren ein Familien-Reihengrab 475 € (rd. 68 €/Jahr) statt bisher rd. 419 € (pro Jahr rd. 8 € mehr als bisher), ein Einzelgrab rd. 238 € statt bisher rd. 210 €, ein Urnengrab 95 € statt bisher rd. 84 €. Kostengünstiger wird künftig die Benutzung der Aussegnungshalle. Die Gebühren werden von bisher 488 € auf rd. 450 € gesenkt. Etwas teurer wird hingegen die Leichenaufbewahrung. Sie erhöht sich von bisher 127 € auf künftig rd. 202 €.

Die Stadt hofft, dass die Bürgerinnen und Bürger für die moderate Gebührenerhöhung Verständnis aufbringen. Letztendlich geht es bei der Beerdigung unserer Toten auch darum, sie in Respekt und in Würde zu bestatten. Dazu sind die Friedhofsanlagen notwendig. Um sie angemessen zu gestalten und zu erhalten, entstehen der Stadt nicht unerhebliche Kosten, die auf die Nutzer umgelegt werden müssen.

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