Stadt reagiert auf jahrelange Probleme

Dienstag, 19. August 2014

Verordnung zum Verbot nächtlichen Alkoholkonsums rund um den Rathausplatz

 

Immer wieder erreichen die Stadt Unterschleißheim Beschwerden von Bürgern oder Nachrichten der Polizei, dass sich Vorfälle, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten rund um den Rathausplatz ereignen. Auf einen Antrag aus der Mitte des Stadtrates hin wurde nun eine Verordnung mit Erlass eines Alkoholverbotes im Stadtrat beschlossen, die zunächst vier Jahre Gültigkeit hat.

Die bayerische Staatsregierung hat erst 2013 die Möglichkeit für Kommunen geschaffen, auf bestimmten öffentlichen Flächen den Konsum alkoholischer Getränke für die Zeit von 22 bis 6 Uhr zu verbieten. Städte und Gemeinden dürfen dieses Mittel nutzen, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass regelmäßig Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder gar Straftaten durch Alkoholeinfluss geschehen.

Die Stadt Unterschleißheim sieht am Rathausplatz genau diese Gefahr gegeben und kann das auch mit Zahlen der zuständigen Polizeiinspektion belegen. Im Bereich der größeren Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wurden im Jahr 2010 insgesamt 15 Fälle registriert, 2011 waren es 21, 2012 dann neun und 2013 wurden 17 Delikte amtlich. Alle diese in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch stehenden Taten waren Fälle von Körperverletzung (29), Sachbeschädigung (13), Diebstahl (5), Hausfriedensbruch (3) und Beleidigung (2). Darüber hinaus wurden mindestens 20 Ordnungswidrigkeiten u.a. in Form von nächtlichen Lärmbelästigungen und Ruhestörungen festgestellt.

Von Bürgern werden immer wieder Beschwerden an die Stadt heran getragen, dass regelmäßig nachts durch Betrunkene Beeinträchtigungen der Sicherheit auftreten.
Der betroffene Bereich rund um den Rathausplatz wird eingegrenzt durch die Bahnlinie (Westen), den Robert-Koch-Weg (Norden), die Raiffeisenstraße (Osten) und die nördliche Straße parallel zur Le Crès-Brücke (Süden). Beschlossen wurde, dass die Verordnung über das nächtliche Alkoholverbot mit der Fertigstellung der Neugestaltung des Rathausplatzes am 01. November für eine zunächst gesetzlich befristete Dauer von vier Jahren in Kraft tritt.

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