Stadt erweitert Förderung für Energiesparmaßnahmen

Donnerstag, 02. Oktober 2008

Die Stadt Unterschleißheim unterstützt die Energievision des Landkreises München, wonach bis zum Jahr 2050 der Energieverbrauch um 60% gesenkt und die restlichen 40% ausschließlich durch regenerative Energieformen abgedeckt werden sollen. Schon seit längerem können alle privaten Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften sowie ansässige Gewerbebetriebe eine Förderung bei der Erstberatung zur Energieeinsparung in Anspruch nehmen. Wird die Beratung von einem qualifizierten und zugelassenen Sachverständigen durchgeführt, wird dies mit einmalig 100 Euro gefördert. Bei der Erstberatung werden alle relevanten Themenbereiche wie Wärmedämmung, Heiztechnik, Beleuchtung, Thermografieeinsatz einschließlich Nutzerverhalten und Nutzungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien angesprochen. Darüber hinaus werden auch Fördermöglichkeiten sowie Förderquellen für Umsetzungsmaßnahmen durch andere öffentliche Stellen aufgezeigt. Das Antragsformular sowie das Förderprogramm erhalten interessierte Immobilienbesitzer im Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim während der üblichen Öffnungszeiten und sind im Internet unter www.unterschleissheim.de als Download verfügbar. Zusätzlich bezuschusst jetzt die Stadt energetische Sanierungen an privaten und gewerblichen Gebäuden mit einem pauschalen Förderbetrag von 10 %, maximal jedoch bis zu 1000 Euro der energetisch relevanten Investition. Die Förderung können auch auswärtig wohnende Gebäudebesitzer in Anspruch nehmen, wenn die zu sanierende Immobilie in Unterschleißheim liegt. Unabdingbare Voraussetzung für diesen Zuschuss ist jedoch die vorherige Erstberatung, die auch schriftlich nachgewiesen werden muss. Weitere Rückfragen zur Förderung beantwortet gerne das städtische Liegenschaftsamt unter Tel. 089/31009-197.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.