Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Wochenmarktbesucher und die Händler hat die Stadt als Betreiberin dieser Einrichtung aufgrund ihrer kommunalrechtlichen Regelungszuständigkeit bereits festgelegt. Nun gilt die sogenannte Maskenpflicht auch aufgrund bindender Vorgabe in der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV § 12 Satz 1 Nr. 3) vom 05.05.2020 als zwingend.
Die Stadt Unterschleißheim weist daher nochmals alle Besucherinnen und Besucher der beiden Wochenmärkte am Mittwoch und Samstag auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hin.
Neben der räumlichen Entzerrung der Standflächen, dem Anbringen von Hinweisschildern und der Abtrennung der Kundenschlangen im Rahmen des Hygienekonzepts der Wochenmärkte gemäß 4. BayIfSMV ist die Maskenpflicht eine weitere Schutzmaßnahme zur Verminderung des Ansteckungsrisikos.
Besucher wie auch Händler und deren Mitarbeiter müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Als geeignete Masken gelten Schals, Tücher und sogenannte Alltagsmasken.
Die Stadt Unterschleißheim bittet deshalb nochmals um die Einhaltung der Maskenpflicht, sodass die beiden Wochenmärkte weiterhin in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben können. Vielen Dank!
Schutzmaßnahmen ernst nehmen - Mund-Nasen-Bedeckung auf Wochenmärkten Pflicht
Donnerstag, 14. Mai 2020