Schrittweise Öffnung des Rathauses - Dienstleistungen werden weiter ausgeweitet

Mittwoch, 29. April 2020

Seit dem 16. März 2020 sind die städtischen Einrichtungen wie Rathaus, Bauamt, Stadtwerke und das FORUM mit Ticketshop für den Parteiverkehr geschlossen. Seitdem standen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch telefonisch und per Mail zur Verfügung und nur in dringenden Angelegenheiten konnte ein Termin vereinbart werden. Diese Maßnahmen werden nun in einem ersten Schritt gelockert.

Derzeit werden von der Verwaltung Vorkehrungen getroffen, das Betreten der Verwaltungsgebäude etappenweise ab Montag, den 11. Mai 2020 zu ermöglichen. Termine können ab dem 4. Mai 2020 mit der Verwaltung telefonisch vereinbart werden. Wenn Sie einen persönlichen Termin in der Verwaltung wahrnehmen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske Pflicht.

Grundsätzlich gilt: Die meisten Dienstleistungen sind online oder auf dem Postweg möglich.

Informationen zu einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung
Bürgerbüro: Für das Beantragen und Abholen von Ausweisdokumenten muss ein Termin telefonisch unter 089 31009 0 vereinbart werden.
Standesamt: Es können wieder Termine für Eheschließungen vereinbart werden. Erstauskünfte erfolgen telefonisch, die Anmeldung und das Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen finden schriftlich statt. Die Hochzeitsgesellschaft ist auf die Eheleute, zwei Trauzeugen, gemeinsame Kinder unter 12 Jahren sowie bei Bedarf einen Dolmetscher beschränkt. Für andere Dienstleistungen muss telefonisch ein Termin unter 089 31009 0 vereinbart werden.
Rentenamt: Für die Beantragung Ihrer Rente können Sie ebenfalls telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu wenden Sie sich ebenfalls telefonisch unter 089 31009 0 an die Stadtverwaltung.
Gewerbeamt: Das Gewerbeamt steht Ihnen weiterhin per E-Mail und per Telefon zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich mit einer E-Mail an gewerbe@ush.bayern.de oder telefonisch unter 089 31009 0 an die zuständigen Mitarbeiterinnen.
Bauamt: Das steht Ihnen ebenfalls weiterhin per E-Mail und per Telefon zur Verfügung. Für eine persönliche Einsichtnahme in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung können Sie einen Termin unter 089 31009 0 vereinbaren.

+++ Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt und dem Wertstoffhof+++
Ab sofort ist das Tragen von Masken auch auf dem Unterschleißheimer Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag Pflicht. Betroffen sind Personen ab sechs Jahren, also Händler, Verkäufer, Kunden und Besucher des Marktes. Zusätzlich gelten folgende Regelungen: Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln sowie kein Anfassen von Waren und Personen.
Auch auf dem Wertstoffhof wird das Tragen einer Maske ab dem 5. Mai 2020 verpflichtend eingeführt.

Weitere ständig aktualisierte Informationen finden Sie auf www.unterschleissheim.de

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