Saunaanlage im aquariUSH kurz vor Wiederinbetriebnahme

Mittwoch, 18. Juli 2018

Brandschäden weitestgehend beseitigt

Anfang Juni dieses Jahres hat ein Brand die Blockhaus-Sauna inmitten der neuen Saunalandschaft im aquariUSH zerstört. Während die Ermittlungen zur Brandursache immer noch laufen, wird bereits an der Beseitigung der Schäden gearbeitet.

Die komplett zerstörte Blockhaussauna wurde inzwischen vollständig abgerissen. Von dem Brand war auch die Lüftungsanlage der Saunalandschaft betroffen. Diese wurde einerseits durch die Hitze beschädigt, andererseits sind Rauchpartikel in die Lüftungsanlage eingedrungen, die bei weiterem Betrieb eine Geruchsbelästigung in der Sauna zur Folge gehabt hätten. Daher musste die Lüftungsanlage aufwändig gereinigt und einzelne Komponenten wie z.B. Filter ausgetauscht werden. Für die Durchführung der Arbeiten wird die Brandstelle mit einem Sichtschutzzaun abgetrennt. Parallel dazu müssen aufgrund des Sichtschutzzaunes und einer beschädigten Notausgangstüre noch die Flucht- und Rettungswege neu festgelegt und beschildert werden. Wenn die Arbeiten zur Instandsetzung der Lüftungsanlage, der Aufstellung des Sichtschutzzaunes und die Ausweisung der Flucht- und Rettungswege erledigt sind, kann die Saunalandschaft wieder öffnen.
Die weiteren nötigen Arbeiten wie die Erneuerung der Fassade des bestehenden Saunagebäudes werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich im Zuge der Neuerrichtung der Blockhaussauna durchgeführt. Die Stadtwerke Unterschleißheim gehen aktuell davon aus, dass der Betrieb der Saunalandschaft zu Beginn der Sommerferien wieder aufgenommen werden kann. Genaue Informationen erhalten Sie unter www.aquariUSH.de und www.unterschleissheim.de.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.