Richtlinien für die Sondernutzung des Volksfestplatzes

Montag, 26. Januar 2004

 

Auf dem Volksfestplatz südlich des Münchner Rings, ein als öffentliche Verkehrsfläche und Parkplatz für den Sportpark ausgewiesener Bereich, finden seit Jahren im Rahmen einer von der Stadt Unterschleißheim erteilten Sondernutzungsgenehmigung immer wie-der verschiedene Veranstaltungen statt. Dazu zählen insbesondere das Volksfest, die Un-terschleißheimer Gewerbeausstellung, besondere Vereinsjubiläen im Festzelt und Zirkus-gastspiele. Die meist tagsüber durchgeführten Veranstaltungen sind bei den hier wohnen-den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt, weil sie der Unterhaltung dienen und den Frei-zeitwert der Stadt erhöhen. Andererseits sind mit den abgehaltenen Geselligkeiten immer auch gewisse Lärmbelästigungen für die Anlieger verbunden. Die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses haben sich deshalb erst kürzlich mit dieser Problematik befasst und einstimmig entschieden,

  • dass pro Halbjahr nicht mehr als eine Veranstaltung von Schaustellern bzw. Zirkusunternehmen zulässig ist,
  • dass der Platz grundsätzlich auch von ortsfremden Veranstaltern genutzt werden kann und
  • dass Musikdarbietungen und der Ausschank von Getränken nach den Umständen des Einzelfalles spätestens zu einer angemessenen Tageszeit beendet sein müssen.

Die Ausschussmitglieder hoffen, dass mit dieser Entscheidung eine praktikable Regelung gefunden worden ist, die allen Interessen, auch denen der Anlieger, unter Berücksichtigung der geltenden Immissionsschutzbestimmungen, gerecht werden.

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