Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Fachmarktzentrums im Gewerbegebiet Unterschleißheim, Landshuter Straße

Freitag, 22. September 2006

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 06. Oktober bis 06. November 2006 im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock,  Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, aus. Anregungen zur dargelegten Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Regierung von Oberbayern weist daraufhin, dass
- es sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger handelt; diese bleibt dem nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten.
- Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Verwaltungs¬verfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.
- Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollten nur bei der Stadt oder bei der Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 24.2 - abgegeben werden.
- Technische Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, ob und ggf. unter wel¬chen Voraussetzungen das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit Vorhaben öffentlicher und sonstige Planungsträger unter Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt werden kann.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlich¬rechtliche Gestattungen, noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzt.

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