Rathausplatz Unterschleißheim - Rathausplatzsatzung aus Rechtsgründen abgelehnt

Mittwoch, 02. Oktober 2019

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich im September mit einem Antrag aus der Mitte des Stadtrates zum Erlass einer Satzung für den Rathausplatz beschäftigt. Hintergrund ist, dass Fußballspielen, laute Musik und andere Aktivitäten auf dem Platz vor allem in den Sommermonaten zu Konflikten, insbesondere mit den Anwohnern und örtlichen Geschäften, führen.
Die Stadtverwaltung hat rechtlich prüfen lassen, ob der Erlass einer Satzung für den Rathausplatz möglich ist, um nötigenfalls Sanktionen gegen Verstöße durchsetzen zu können. Ein Verbot von Fußballspielen oder die Wiedergabe von Musik mit Lautsprechern ist auf öffentlichen Plätzen nicht eindeutig geregelt. Der Unterschleißheimer Rathausplatz ist eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche, die als Fußgängerzone beschildert ist und jedermann zur Verfügung steht. Damit unterliegen die Nutzungsarten allein den Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Das Singen und Musizieren, aber auch das Ballspielen gehört als Nebenzweck der Straßennutzung zum Verkehr im Sinne des oben genannten Gesetzes und sind zulässig. Anders sieht es für das Musizieren mit Verstärkeranlage aus, das von der Rechtsprechung als Sondernutzung angesehen wird.
Nach abschließender rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, dass eine Rathausplatzsatzung als unzulässiges Einzelfallgesetz rechtswidrig wäre. Eine gemeindliche Sondernutzungssatzung kommt ebenfalls nicht infrage, da der Rathausplatz als Eigentümerweg gewidmet ist und damit keine Straße der Stadt darstellt. Eine Benutzungsordnung, wie man sie z. B. als Grünanlagenverordnung kennt, scheidet ebenfalls aus, da der Rathausplatz keine öffentliche Einrichtung darstellt. Eine andere gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Durchsetzung der gewünschten Verbote ergibt sich weder aus der Straßenverkehrsordnung noch dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Aus diesem Grund hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss den Erlass einer Satzung für den Rathausplatz einstimmig abgelehnt.
Somit verbleiben momentan für den Rathausplatz lediglich die allgemeinen Polizei- und ordnungsrechtlichen Verfügungsmöglichkeiten im Einzelfall.
Im Interesse eines friedlichen Miteinanders bittet die Stadt alle Besucherinnen und Besucher des Rathausplatzes um gegenseitige Rücksichtnahme.

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