Planung gebilligt

Dienstag, 06. Mai 2008

Behindertengerechte Bahnquerung und -zugang sollen realisiert werden

Ein immer wieder zu beobachtendes Problem und auch Ärgernis stellen die nicht barrierefreie Querung der Bahnlinie an der S-Bahn-Unterführung an der LeCrès-Brücke und an der Berglstraße sowie der Zugang zu den Bahnsteigen am S-Bahnhof dar.
Wiederholt hatte die Stadt bereits in den vergangenen Jahren immer wieder an die Bahn AG appelliert, hier Abhilfe zu schaffen bzw. in gemeinsame Planungen mit der Stadt einzutreten, wurde allerdings leider immer nur vertröstet.
Unterführung Pater-Kolbe-Straße:
Jetzt hat das städtische Bauamt eine bereits detaillierte und ausgewogene Planung im letzten Grundstücks- und Bauausschuss vorgestellt, mit der die Problematik der behindertengerechten Erschließung an den beiden Unterführungen bautechnisch  gelöst werden könnte. Das Konzept sieht vor, die bestehende Fußgängerunterführung an der LeCrès-Brücke aufzulassen und durch eine neue behindertengerechte Unterführung etwas weiter nördlich im Zuge der Neubebauung des neuen Bebauungsplanes Nr. 134 westlich des S-Bahnhofes Unterschleißheim in Verlängerung der bisherigen Pater-Kolbe-Straße zu ersetzen. Damit soll eine komplett barrierefreie Verbindung der durch die Bahnlinie getrennten östlichen und westlichen Stadtteile durch den Bau von DIN-gerechten Rampen und Treppen sichergestellt werden, während die gleichzeitige Erschließung der beiden Bahnsteige über den Einbau von Liften erfolgen soll. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bahnsteige auch über entsprechende Rampen zu erschließen. Grundsätzlich ist bei der Querung der Bahnlinie eine durchgängig vier Meter breite Verbindung geplant, wobei das neu zu erstellende Tunnelbauwerk den gesamten Bahnkorridor unterquert.
Unterführung Berglstraße:
Ergänzend wurde auch die Realisierbarkeit einer Barrierefreimachung der weiter nördlich bestehenden Unterführung an der Berglstraße untersucht. Unter weiterer Verwendung des bestehenden Unterführungsbauwerks sollen hier die bestehenden Treppenabgänge beidseitig unter Ausnutzung der verfügbaren öffentlichen Flächen durch neue Rampen,- und Treppenanlagen ersetzt werden.  Allerdings ist eine zweite barrierefreie Erschließung des S-Bahnsteiges durch Aufzüge und Lifte relativ kostenintensiv und deshalb unwirtschaftlich. Als Kompromiss soll deshalb jeweils ein Rampenbauwerk vom bisherigen Gelände auf den jeweiligen Bahnsteig gebaut werden.
Die Mitglieder des Grundstücks- und Bauausschusses haben nun die Stadtverwaltung beauftragt, auf Basis dieser Plankonzeption nochmals auf eine Mitwirkung und Kostenbeteiligung der Bahn AG zur zeitgleichen Barrierefreimachung des S-Bahnhofes Unterschleißheim hinzuwirken. Da es sich bei der neu zu errichtenden Fußgängerunterführung auf Höhe der Pater-Kolbe-Straße um eine gesetzliche Maßnahme im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes handelt und durch die Stadt selbst veranlasst ist, ist eine komplette Kostentragung von städtischer Seite zu erwarten. Dies betrifft auch die Ertüchtigung der Querung an der Unterführung Berglstraße.
Unabhängig davon sieht die Stadt jedoch bei der Kostenbeteiligung des Bahnsteigzuganges die Bahn AG in der Pflicht.
In jedem Fall muß allerdings die Bahn AG ihre Zustimmung zur Umsetzung der beiden Maßnahmen erteilen. Sobald die Abstimmung mit der Bahn sowie das Ergebnis der Fördermöglichkeiten durch staatliche Mittel vorliegen, wird sich der Stadtrat nochmals abschließend mit der Thematik befassen.

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