Plakatierung für Parteien, Wählergruppen, Vereine

Freitag, 21. Dezember 2001

 

Den politischen Parteien, Wählergruppen sowie Initiativgruppen wird nach der "Stadtverordnung über die Beschränkung von Anschlägen in der Öffentlichkeit auf bestimmten Flächen" gestattet, innerhalb von sechs Wochen vor der Wahl
(20. Januar 2002) bis eine Woche nach der Wahl u. a. Plakate an den städtischen Anschlagflächen anzubringen.

An folgenden Standorten sind ab dem 20.01.2002 aus diesem Grunde die Plakatflächen für die Vereine und Organisationen eingeschränkt, d. h. es steht hier nur je eine Plakatfläche für Plakate bis DIN A 2 zur Verfügung:

  • Hollern, Falkenstraße
  • Unterschleißheim, Valerystraße
  • Lohhof, Ecke Edisonstraße/Ohmstraße/Siemensstraße
  • Unterschleißheim, Hauptstraße/Nähe St.-Martinus-Straße
  • Lohhof, Carl-von-Linde-Straße/Nähe Ingolstädter Straße
  • Lohhof, Alexander-Pachmann-Straße/Fußweg Lohwald
  • Lohhof, Bezirksstraße/in Höhe Kirche
  • Lohhof, Bahnbereich unter der Le-Cres-Brücke
  • Lohhof, Raiffeisenstraße/Weg zum Rathausplatz
  • Lohhof, Ecke Baron-von-Kotz-Straße/Alleestraße
  • Lohhof-Süd, Echinger/Mallertshofener Straße

An den übrigen Standorten kann von den Vereinen und Organisationen wie bisher plakatiert werden. Für die Parteien stehen dort separate Plakattafeln für deren Plakatierung zur Verfügung. Wir bitten Sie dies bei Ihren Planungen jetzt schon zu berücksichtigen.

Ausserdem weisen wir darauf hin, dass in der Woche vom 14. Januar 2002 bis
18. Januar 2002 alle Plakattafeln im Stadtgebiet gereinigt werden.

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