Personenunterführung S-Bahnhof Unterschleißheim - Radfahrer bitte absteigen

Donnerstag, 16. Mai 2019

Zur Sicherheit der Fußgänger ist das Radfahren in den neuen Personenunterführungen nicht gestattet.

Die neu eröffneten Unterführungen am S-Bahnhof Unterschleißheim wurden sowohl für die Querung der Bahnlinie als auch für den Zugang zu den Bahnsteigen barrierefrei gestaltet. Um die Verkehrssicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten, ist das Radfahren auf den Rampen und in der Unterführung nicht gestattet.
Die Stadt hat an den Unterführungen im Bereich der Le Crès-Brücke und am Übergang Berglstraße/Robert-Koch-Weg Verkehrsschilder angebracht, die darauf hinweisen, dass es sich bei den Personenunterführungen um reine Gehwege handelt.
Die Breiten und Höhen der Unterführungen und Rampen sind nicht ausreichend, um ein sicheres Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern zu gewährleisten. Vor allem die gleichzeitige Nutzung von Menschen mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwägen lässt das Radfahren nicht zu.
Die Stadt bittet um Verständnis und Beachtung der Beschilderung.

 

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