Organisation der Stadtverwaltung - Zusätzliche Aufgaben erfordern entsprechende Personalausstattung im Rathaus

Donnerstag, 16. Mai 2019

Der Stadtrat hat mit der einstimmigen Verabschiedung des Haushalts 2019 auch zusätzliche Personalstellen im Stellenplan für die Stadtverwaltung beschlossen. Neu geschaffen wird in diesem Jahr unter anderem die Funktion einer Geschäftsbereichsleitung für den Geschäftsbereich „Leitung und Steuerung“, dessen Aufgaben derzeit noch vom Ersten Bürgermeister übernommen werden.

Während sich die Zahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich „Leitung und Steuerung“ seit der Umorganisation mit Bildung des Eigenbetriebs Stadtwerke von neun Mitarbeiter/innen im Jahr 2000 auf 21 Mitarbeiter/innen im Jahr 2018 erhöhte, blieb die personelle Ausstattung der Leitung des Bereichs unverändert bestehen. Die derzeitige Geschäftsbereichsleitung durch den Ersten Bürgermeister selbst in der größten Kommune im Landkreis München ist nicht mehr zeitgemäß und ist in vergleichbaren Kommunalverwaltungen nicht Standard, sondern vielmehr ungewöhnlich. Sie war zum Zeitpunkt der Umorganisation vor 19 Jahren auf die damalige Personalausstattung bzw. Personalumstände zurückzuführen.
Seitdem haben die Aufgaben nicht nur in der gesamten Stadtverwaltung, sondern vor allem auch im Bereich Leitung und Steuerung massiv zugenommen und sind insbesondere deutlich komplexer geworden. Mit der Umstellung der Buchhaltung von der Kameralistik auf die Doppik wurde die Kommune vor große Herausforderungen gestellt. Zur notwendigen Erstellung der Eröffnungsbilanz wird viel Zeit innerhalb des Geschäftsbereichs gebunden. Darüber hinaus kamen mit Einführung des elektronischen Sitzungsdienstes mit Bürgerinformationssystem, der Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit um neue Medien, der Einführung von e-Bürgerdialog und Bürgerhaushalt neue Aufgabenbereiche in dem Geschäftsbereich hinzu, die viel Abstimmungsbedarf erfordern.
All dies sind wichtige und notwendige Leistungen, die den Bürgern eine bessere Servicequalität bieten und stark angenommen werden.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass neben den aus dem Bevölkerungswachstum resultierenden Aufgaben, dem Ausbau des Schulstandortes und weiteren Investitionen in die Infrastruktur in allen Bereichen der Verwaltung ein stark erhöhter Arbeitsaufwand zu verzeichnen ist. Hinzu kommen diverse europarechtskonforme Gesetzesneuregelungen im Datenschutz- und Steuerrecht, die ebenfalls einen beträchtlichen Steuerungs- und Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
Insgesamt ergibt sich über die vergangenen Jahre verwaltungsweit eine deutlich erhöhte Arbeitsbelastung nicht nur der einzelnen Mitarbeiter, sondern auch der Führungskräfte in den einzelnen Geschäftsbereichen.
Diese Entwicklung betrifft naturgemäß auch die Verwaltungsspitze, den Ersten Bürgermeister, der neben einer deutlich erhöhten Leitungsspanne als oberster Vorgesetzter der Stadtverwaltung und mehrerer interkommunaler Zweckverbände sowie Vorsitzender der städtischen Unternehmensbeteiligungen bis jetzt auch den Mehraufwand bei der Mitarbeiterführung eines gesamten Geschäftsbereiches leistet.
Der Lösungsvorschlag der Stadtverwaltung an die städtischen Gremien lautete daher, eine Stelle für die Geschäftsbereichsleitung „Leitung und Steuerung“ zu schaffen. Dieser Vorschlag fand im vorberatenden Hauptausschuss eine Mehrheit. Damit können die Führungsaufgaben dieses Geschäftsbereiches auf den/die künftige/n Stelleninhaber/in übertragen werden.
Der Erste Bürgermeister ist und bleibt weiterhin unmittelbarer Vorgesetzter sämtlicher Geschäftsbereichsleiter/innen und des Werkleiters sowie der jeweiligen Geschäftsleiter/innen der Zweckverbände, bei denen er Vorsitzender ist.
Die weiteren beschlossenen Stellenmehrungen im Bereich Wirtschaftsförderung/Stadtmarkting, Budget und Controlling, Sicherheit und Ordnung sowie im technischen Bauamt oder im Bereich Grundsatz- und Flächennutzungsplanung wurden ebenfalls abschließend mit der Verabschiedung des Haushaltes beschlossen und befinden sich teilweise schon in der Ausschreibung.
Die Personalaufwendungen der Stadt im Jahr 2019 liegen mit 415,02 Euro pro Einwohner deutlich unter dem bayerischen Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen, die bei 476 Euro pro Einwohner liegt.

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