Ombudsstelle im Landkreis - Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien

Donnerstag, 20. Januar 2022

Die Ombudsstelle des Landkreis Münchens hat es sich zur Aufgabe gesetzt, daran mitzuwirken, junge Menschen und Familien zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und das Recht auf Beteiligung und Beratung voranzutreiben und so Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen.
Junge Menschen, aber auch Sorgeberechtigte, stehen manchmal vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen, bevor sie bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe erhalten. Fehlendes Wissen um Rechte, Pflichten, Unterstützungsmöglichkeiten oder Barrieren im Zugang sind häufige Gründe. Fragen wie „Darf ich/mein Kind mitreden, in welche Einrichtung es kommen soll?“, „Darf meinem Kind in der Wohngruppe das Taschengeld entzogen werden?“ oder „Was mache ich, wenn ich mit einer Entscheidung vom Jugendamt unzufrieden bin?“ führen oft zu Verunsicherung bei Kindern, Jugendlichen und Familien. 
Hier setzt die Ombudsstelle für den Landkreis München an. Sie stärkt die Position der Kinder, Jugendlichen und Eltern und gleicht dadurch das strukturelle Machtungleichgewicht aus. In der ombudschaftlichen Beratung geht es nicht darum, alle Forderungen bzw. Wünsche der Kinder, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten durchzusetzen, sondern die rechtliche Situation und das Handeln und die Entscheidungen der Fachkräfte zu erklären und so für ein gegenseitiges Verständnis zu sorgen. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern sowie Sorgeberechtigte aus dem Landkreis München und ist freiwillig und kostenfrei. 

Kontakt 
Ombudsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien 
Mariahilfplatz 17 
81541 München 
Telefon: 089 / 6221-2874 
ombudschaft @lra-m.bayern.de  
www.landkreis-muenchen.de/ombudschaft    

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