Sträucher und Bäume, die von privaten Grundstücken in angrenzende Geh- und Radwege und damit in die öffentliche Verkehrsfläche hinreichen, stellen oft einen Gefahrenpunkt für Fußgänger und Radfahrer dar. Die Stadt bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer Äste von Hecken, Sträuchern oder Bäumen entsprechend zurückzuschneiden. Gerade die Frühjahrszeit eignet sich ja für den Rückschnitt von Pflanzen sehr gut. Besonders wichtig ist auch, dass alle Verkehrszeichen frei einsehbar sind und die Straßenbeleuchtung freigeschnitten wird. Ferner ist zu beachten, dass Zweige und Äste erst in einer Höhe von über 4 Meter in den Bereich der Fahrbahn bzw. in einer Höhe von über 2 Meter in die Gehwege ragen dürfen. Der darunterliegende Bereich muss als sogenanntes "Lichtraumprofil" immer freigehalten werden. Bitte beachten Sie unbedingt diese Vorgaben, da sonst bei Unfällen sogar Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen können.
Oft eine Gefahrenquelle
Freitag, 07. April 2006