Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 29 c "Sondergebiet Einzelhandel und Gewerbegebiet an der Landshuter-/Morsestraße" (teilw. Änderung der BP Nr. 29 und 25 a) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Dienstag, 07. April 2009

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 16.02.2009 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 c "Sondergebiet Einzelhandel und Gewerbegebiet an der Landshuter-/Morsestraße" gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 25 a und 29 in Teilbereichen überplant. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsprojekts geschaffen werden. Eine positive landesplanerische Stellungnahme der Regierung von Oberbayern liegt hierzu vor. Das südlich angrenzende bebaute Gewerbegrundstück auf der Flur-Nr. 977/10 wurde in den Bebauungsplan einbezogen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 c in der Fassung vom 16.02.2009 liegt einschließlich Umweltbericht und Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.04.2009 bis 18.05.2009 im Rathaus Unterschleißheim  -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Anregungen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.

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