Öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 26 a

Montag, 23. April 2007

(1. Änderung des BP Nr. 26) (2. Änderung des rechtsverbindlichen BP Nr. 46 gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 12.02.2007 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 26 "Bezirksstrasse" beschlossen. In der Sitzung am 19.03.2007 wurde der Änderungsbebauungsplan Nr. 26 a gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 a in der Fassung vom 12.02.2007 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit 27.04.2007 bis 31.05.2007 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich 50/III. OG ? Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Anregungen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekannt gegeben. Ein Umweltbericht wurde für den Bebauungsplan Nr. 26 a gem. der Novellierung des Baugesetzbuches in der Fassung vom 21.12.2006 nicht verfasst (§ 13 a Abs. 3 BauGB).

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