Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29c

Montag, 24. August 2009

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen beschlußmäßig behandelt. Der gemäß Beschluss überarbeitete Bebauungsplan Nr. 29 c "Sondergebiet Einzelhandel und Gewerbegebiet an der Landshuter-/ Morsestraße" (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 29 und 25a) in der Fassung vom 10.08.2009 liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit vom 28.08.2009 bis 30.09.2009 gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt ? (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben. Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Verfahren liegen nicht vor.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.