Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29 b "Gewerbegebiet nordöstlich der Morsestrasse"(2. Änderung des BP 29) gem. § 3 Abs. 2 i.V. mit § 13 a Baugesetzbuch

Montag, 19. Mai 2008

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 18.02.2008 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 29 beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Rechenzentrums auf dem Grundstück Fl.-Nr. 977/2 an der Landshuter Strasse geschaffen werden. Der Änderungsbebauungsplan Nr. 29 b in der Fassung vom 08.05.2008 liegt einschließlich  Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.05.2008 bis 20.06.2008 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben. Der Bebauungsplan Nr. 29 b wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a i.V. mit § 13 Baugesetzbuch aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung, zulässige Grundfläche geringer als 20.000 qm). Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

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