Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 19.09.2005 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 a "Stockersiedlung" beschlossen. Der Änderungsbebauungsplan Nr. 1 b in der Fassung vom 19.09.2005 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 27.01.2006 bis 28.02.2006 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich 50/III. OG ? Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Anregungen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorge-bracht werden. Ein Mitarbeiter des Bauamts wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Ver-fügung stehen. Wird innerhalb der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekannt gegeben.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1b
Freitag, 20. Januar 2006