Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 140 "Fachoberschule/ Berufsoberschule und Wohngebiet am Bahnhof Lohhof" gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mittwoch, 02. November 2011

Der Ferienausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 25.08.2011 die Stellungnahmen aus dem Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlußmäßig behandelt. Der gem. Beschluss überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 140 in der Fassung vom 25.08.2011 liegt einschließlich Umweltbericht und Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 04.11. bis 05.12. 2011 im Rathaus Unterschleißheim ?Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Geschäftsbereiches wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.
Neben dem Umweltbericht (einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung) liegen folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen aus:
- Darstellung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für das Planungsgebiet
- Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 28.06.2011
- Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 06.07.2011

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