Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 58 b I "Mischgebiet zwischen Münchner Ring und Hildegardstraße" gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Montag, 14. Januar 2008

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seinen Sitzungen am 08.10. und 05.11.2007 die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlußmäßig behandelt. In der Sitzung am 03.12.2007 wurden weitere Korrekturen am Bebauungsplan beschlossen.  Der gemäß Beschluss überarbeitete Bebauungsplan Nr. 58 b I  in der Fassung vom 03.12.2007  liegt einschließlich  Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme bis zum 14.02.2008 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt ? (III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben. Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Verfahren (Stellungnahme des Landratsamtes München und des Wasserwirtschaftsamtes München) liegen ebenfalls im o.g. Zeitraum öffentlich aus.

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