Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 10.09.2007 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorausgegangenen öff. Auslegung beschlußmäßig behandelt. Der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 26 a in der Fassung vom 10.09.2007 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme noch bis 27.03.2008 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt ? (III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben. Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kommt das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB zur Anwendung. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 26 a "Bezirksstraße, 1.
Montag, 25. Februar 2008