Neuvergabe der Friedhofs- und Bestattungsdienste

Mittwoch, 30. Mai 2012

Trauerhilfe Denk erneut beauftragt

Zur Erledigung der Bestattungs- und Friedhofsdienstleistungen arbeitet die Stadt Unterschleißheim mit einem Bestattungsunternehmen zusammen. Diese Dienstleistung wird entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben im regelmäßigen Turnus zur Neuvergabe ausgeschrieben. Dieses Mal war die Neuvergabe allein schon deshalb nötig geworden, da der bisherige Dienstleister von sich aus den Vertrag mit der Stadt gekündigt hatte. In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat nun die erneute Übertragung an die Firma Trauerhilfe Denk beschlossen, die als einzige Firma ein Angebot abgegeben hatte.

Zu den Aufgaben des Bestattungs- und Friedhofsdienstleisters zählen das Öffnen und Schließen der Gräber, die Durchführung von Beerdigungen, die Aufbahrung der Verstorbenen in der Aussegnungshalle sowie das Öffnen und Schließen der Friedhofstore. Die Kosten für diese Leistungen hat das Unternehmen nun erstmalig seit 13 Jahren den aktuellen Marktentwicklungen angepasst. Teilweise ergeben sich bei einzelnen Dienstleistungen nach über 13 Jahren unveränderter Preise deutliche Kostensteigerungen, wie dies auch andere Städte und Gemeinden, die in letzter Zeit neu ausgeschrieben haben, festgestellt haben. Die Stadt ist nach den zwingend zu beachtenden Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes grundsätzlich dazu verpflichtet, Kostensteigerungen auf die Bestattungsgebühren umzulegen. Für die letztendliche Höhe spielen aber auch noch weitere Faktoren und Berechnungsgrundlagen eine Rolle, so dass derzeit eine Schlussfolgerung unzutreffend wäre, dass sich die Gebühren genau in dem Ausmaß erhöhen wie die Preissteigerung des Bestattungsunternehmens.
Die bisherigen Gebühren für die Grabnutzungsrechte für einen Nutzungszeitraum von sieben Jahren, nämlich € 656,66 für ein Familiengrab und € 262,67 für ein Einzelgrab, bleiben davon jedoch unberührt und somit konstant. Für eine Gebührenerhöhung relevant sind lediglich die Kosten für die oben genannten Leistungen, die im Falle einer Bestattung oder Umbettung anfallen.

Inwieweit bzw. in welchem Umfang sich die Bestattungsgebühren für die städtischen Friedhöfe tatsächlich erhöhen werden, wird erst noch eine vorzunehmende Neukalkulation der Friedhofsgebühren zeigen, über die der Stadtrat in einer späteren Sitzung entscheiden und Beschluss fassen wird.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.