Neufestsetzung der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2001

Mittwoch, 13. Dezember 2000

 

Der Gemeinderat hat am 07.12.2000 den vom Finanz-, Personal- und Sozialausschuss am 08.11.2000 vorberatenen Beschlüssen zur Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren und zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung zum 01.01.2001 zugestimmt. Die jährlichen Abfallentsorgungsgebühren mit genereller 14täglicher Restmüll-, wöchentlicher Bioabfall- und wöchentlicher bzw. 14täglicher Papiertonnenleerung wurden für 2001 wie folgt festgesetzt:

309,-- DM für die ermäßigte 120 l Tonne,
414,-- DM für die 120 l Tonne und
3.495,-- DM für den 1.100 l Großraumbehälter.

Die Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren für 2001 ist auf die Kostensteigerung in den Bereichen

  • Innere Verrechnung (Personalkosten),
  • Bioabfall- und Papierverwertung
  • Verwertungskosten auf dem Wertstoffhof und
  • Unterdeckung lt. Sachbuch 1999

zurückzuführen.
Sind beim Bioabfall (+ca.6%) und PPK (+ca.2%) leichte Mengensteigerungen zu verzeichnen, werden leider immer noch Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) über die Restmüllgefäße entsorgt, so dass sich mit Einführung der Papiertonne die erhoffte Reduzierung der Restmüllmenge, wie beispielsweise nach Einführung der Biotonne, nicht einstellte. Somit müssen diese Wertstoffe zu den weitaus teureren Restmüllkosten entsorgt werden.

Folgendes Diagramm zeigt die Mengenentwicklung bei Restmüll, Bioabfall und PPK von 1997 bis 2000.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.