Neufassung der Friedhofsatzung und Grabmalordnung

Montag, 21. Mai 2007

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 die Neufassung der Friedhofsatzung und Grabmalordnung beschlossen. Gründe für die Neufassung waren u. a. rechtliche Änderungen und Anpassungen an die Erweiterung des Waldfriedhofs. In der neuen Friedhofsatzung mit Grabmalordnung wurden auch Bürgerwünsche nach mehr Individualität bei der Grabgestaltung berücksichtigt.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Lichtbilder an den Grabmalen sind möglich.
- Grabsteine dürfen künftig in allen Abteilungen der städtischen Friedhöfe poliert und mit Feinschliff versehen sein.
- Umrandungen sind grundsätzlich bei allen Grabstätten erlaubt. Eine Ausnahme bilden die Urnengräber mit liegendem Grabmal. Die Umrandungen können somit vielfältiger innerhalb der jeweiligen Grabmaße gestaltet werden.
Neu in die Grabmalordnung aufgenommen wurde ein Absatz (§ 1 Abs. 3), der wie folgt lautet:
"Die Stadt Unterschleißheim weist auf die Problematik von illegaler Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabmälern/Grabsteinen hin. Es wird daher empfohlen, Hersteller bzw. Lieferanten zu beauftragen, die nachweislich Produkte ohne Kinderarbeit anbieten, bzw. eine entsprechende Zertifizierung vorlegen können."

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