Aufgrund von Anregungen des Kommunalen Prüfungsverbandes hat die Stadt Unterschleißheim ihre Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für Verkehrsanlagen und Kinderspielplätze (Ausbaubeitragssatzung - ABS) modifiziert. Im Stadtrat wurde das geänderte Regelwerk nun beschlossen.
In der Satzung wird geregelt, wie hoch der Anteil der Grundstückseigentümer als Vorteilsnehmer an deren gesetzlich zu erhebenden Beiträgen für Straßenausbaumaßnahmen ist. Je nach der Nutzung der Straße und des Charakters ist die Beitragsbeteiligung in verschiedene Kategorien unterteilt.
Der Prüfungsverband wies darauf hin, dass die Stadt Unterschleißheim für die Randsteine der Gehwege bisher eine Ausnahme machte. Bislang übernahmen die Grundbesitzer bei allen Straßenarten grundsätzlich 70 Prozent der Kosten dieses Bauteiles. In Abstimmung mit dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde wurde nun deutlich, dass dies rechtlich problematisch ist. Deshalb werden die Randsteine nun in die Kosten des Gehweges eingerechnet. Hier bezahlen die Eigentümer je nach Straßentyp richtigerweise unterschiedlich gestaffelte Beiträge.
Die Neufassung der Satzung wurde zudem genutzt, kleinere Änderungen mit vorzunehmen. Sprachliche Formulierungsklarstellungen wurden im Zuge dieses Prozesses mit erledigt. Die Regelungen für die Beitragsarten nach Straßentyp blieben jedoch unverändert. Auskünfte zu Fragen erteilt das zuständige Bauamt der Stadtverwaltung.