Neuerlass einer Verordnung - ​​​​​​​Taubenfütterungsverbot

Donnerstag, 30. März 2023

Die Taubenfütterungsverbotsverordnung ist ausgelaufen und wurde daher neu erlassen. Das Fütterungsverbot trägt dazu bei, dass die Tauben- und Krähenpopulationen nicht unkontrolliert ansteigen.

Die bisherige Verordnung hatte ihre maximale Gültigkeitsdauer nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erreicht. Aufgrund eines gestiegenen Beschwerdeaufkommens und der nach wie vor großen Taubenpopulation schlug die Verwaltung den städtischen Gremien den Neuerlass der Taubenfütterungsverbotsverordnung vor. Nur durch eine Taubenfütterungsverbotsverordnung kann effektiv gegen das Füttern von Tauben vorgegangen werden.

Dabei dient das Taubenfütterungsverbot nicht nur der öffentlichen Reinlichkeit und dem Schutz vor Gefahren für das Eigentum, sondern auch den Tauben selbst. Durch das Verbot der Fütterung müssen die Tiere den Aufwand zur Futtersuche erhöhen. Wenn sie mehr Zeit zur Futtersuche aufwenden, sinkt die Anzahl der Bruten und die Population erreicht eine stabile und dem Ansiedlungsgebiet zuträgliche Größe.

Ohne das Fütterungsverbot besteht die Möglichkeit, dass die Population weiter unkontrolliert ansteigt. Auch kann die fehlende Nahrungssuche in Verbindung mit der Bewegungsarmut und einem auftretenden Vitaminmangel den Befall von Parasiten und die Entstehung von Krankheiten begünstigen.

Nach der Verordnung ist nicht nur das Füttern von Tauben, sondern allgemein das Auslegen, Ausstreuen und Anbieten von Futter und Lebensmitteln untersagt. Dies wirkt sich auch auf die Nahrungsquelle von Krähen aus. Eine eigene Krähenfütterungsverbotsverordnung ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich. Die Mitglieder des Hauptausschusses haben dem Neuerlass der Verordnung einstimmig zugestimmt, die abschließende Beschlussfassung erfolgt durch den Stadtrat und wird im Anschluss amtlich bekannt gemacht.

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